Abfallentsorgung - Informationen einholen | Abfallreglement 2017
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AHV-Zweigstellen - Informationen einholen Die AHV-Zweigstelle ist als Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der Ausgleichskasse des Kantons Bern für folgende Bereiche der Sozialversicherung zuständig:
- Erfassung der Beitragspflichtigen (Selbständigerwerbende, Firmen, Vereine, Nichterwerbstätige, Hausdienstarbeitgeber)
- Leistungen der AHV + IV
- Hilflosenentschädigung (HE)
- Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
- Mutterschaftsentschädigungen (MSE)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Familienzulagen (FZ)
Weiterführende Informationen und die Formulare finden Sie unter folgenden Links:
http://www.akbern.ch (Formulare der Ausgleichskasse des Kt. Bern)
http://www.ahv-iv.info (Formulare und Merkblätter Bund)
http://www.bsv.admin.ch
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Hunde Hundetaxe
Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe nach Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. Gemäss Art. 5 des Tarifs zum Gebührenreglement der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh beträgt die Hundetaxe Fr. 65.-- für jeden in der Gemeinde am 01. August (Stichtag) gehaltenen und über sechs Monate alten Hund.
Meldepflicht
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem elektronischen Mikrochip versehen und in der AMICUS Datenbank registriert sein müssen. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Sämtliche Änderungen müssen durch den Hundehalter bei der AMICUS Datenbank selber gemeldet werden.
Alle Hundehalter, die in der Hundekontrolle der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh registriert sind, erhalten im August eine Rechnung für die jährliche Gebühr. Falls Sie nicht mehr Hundehalter oder neu im Besitz eines Hundes sind, melden Sie dies bitte bei der Finanzverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh. Tel. 034 447 40 60 oder mit dem internen Formular.
Neue Hundehalter
Die Gemeinden sind ab Januar 2016 verpflichtet, neue Hundehalter in Amicus zu registrieren und eine Personen-ID zu erstellen. Der neue Hundehalter erhält danach von Amicus seine Zugangsdaten. Die Daten müssen zuerst von der Gemeinde erfasst werden, bevor der Tierarzt den Hundehalter mit seinem Tier verlinken oder ein Halterwechsel mutieren kann. Die Gemeinde ist somit die erste Anlaufstelle für neue Hundehalter.
Bisherige Hundehalter
Personen, die bereits im Besitze eines Hundes sind oder waren, sind mit ihren Personendaten in der Datenbank eingetragen und können ihren neuen Hund ohne vorherige Meldung bei der Gemeinde direkt vom Tierarzt registrieren lassen. Bei Adressänderung des Hundebesitzers nimmt der Hundehalter oder die Gemeinde die entsprechende Mutation in der Datenbank vor.
Änderungen zum Hund
Gemäss Tierseuchenverordnung verpflichten sich die Hundehalter zum Eintrag im Amicus bei Änderungen zum Hund (Todesdatum, Besitzerwechsel, etc). Dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Tierarzt oder an die Amicus (Tel. 0848 777 100; Mail info@amicus.ch; Homepage http://www.amicus.ch.
In Ausnahmefällen kann die Gemeinde die Änderung vornehmen.
Jegliche Änderungen müssen ebenfalls der Gemeinde zusätzlich gemeldet werden betreffend Fakturierung der Hundetaxe.
weitere Infos Website Veterinärwesen des Kantons Bern
| Amicus Flyer
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Handlungsfähigkeitszeugnis Handlungsfähigkeitszeugnisse werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) des Wohnortes ausgestellt. Für Rüdtligen-Alchenflüh ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental zuständig.
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Wohnsitzbestätigung |
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Strafregisterauszug bestellen Ein Strafregisterauszug kann online oder am Schalter einer Poststelle bestellt werden.
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Auszug Betreibungsregister bestellen Der Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden.
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Mütter- und Väterberatungsstelle - Informationen einholen Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
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Tageseltern Möchten Sie Tageseltern werden?
Oder suchen Sie einen Betreuungsplatz für Ihr/e Kind/er während Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen?
Die Tagesfamilienorganisation (TFO) Untere Emme – Mittelland hilft Ihnen beim Suchen und Finden von geeigneten Tagesplätzen oder zeigt Ihnen die Erwartungen und Voraussetzungen auf, welche Tageseltern erfüllen müssen.
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Jugendamt - Informationen einholen Das Kantonale Jugendamt ist in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Kindesschutz tätig und koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen, die auf diesem Gebiet tätig sind.
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Kindertagesstätte KITA / Tagesschule TAGI Das Chinderhus Alchenflüh wurde 2009 eröffnet und befindet sich am Dorfrand von Alchenflüh in der Nähe der Schulen und des Kindergartens in ruhiger Umgebung. In einem 2-Familienhaus mit viel Umschwung untergebracht, bietet das Chinderhus gleichzeitig Kita- und Tagesschulplätze an. Die beiden Hausteile beherbergen je ein Angebot und vermitteln durch die vielen Überschneidungen von Kita und Tagesschule eine familiäre Atmosphäre. Der grosse Garten mit Sandkasten und Spielgeräten ermöglichen den Kindern vielfältige Spielmöglichkeiten. An einen Nachmittag in der Woche kann mit freundlicher Unterstützung der Gemeinde zudem eine Turnhalle genutzt werden. Hier bietet sich den Kindern die Gelegenheit, ihren Bewegungsdrang zusätzlich auszuleben.
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Einbürgerungsgesuch stellen |
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Umzug innerhalb der Gemeinde Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innerhalb von 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden. Sie können dies telefonisch, am Schalter oder über den untenstehenden Link eUmzugCH erledigen.
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Festwirtschaftsbewilligung / Gastgewerbliche Einzelbewilligung - Gesuch einreichen Werden bei einer öffentlichen Veranstaltung Getränke und Speisen verkauft, ist eine gastgewerblich Einzelbewilligung erforderlich. Das Gesuch Gastgewerbliche Einzelbewilligung mit den entsprechenden Beilagen ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
- Werden alkoholische Getränke verkauft, ist zwingend ein Jugendschutzkonzept auszufüllen (siehe Link Regierungstatthalteramt, Mustervorlage Jugenschutz) sowie eine Getränkekarte beizulegen. Bei der Getränkekarte gilt es zu beachten, dass mindestens drei nicht alkoholische Getränke günstiger angeboten werden, als das günstigste alkoholhaltige Getränk.
- Ein Hygienekonzept ist zu erstellen und beizulegen. Für allfällige Kontrollen durch den Lebensmittelkontrolleur ist ein Exemplar bereit zu halten. (siehe Link Regierungstatthalteramt, "Anleitung zur Selbstkontrolle fürFestwirtschaft" und "Hygienekonzept für Festwirtschaft"
- Die Gesuchsunterlagen sind spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Bei Grossanlässen oder Anlässen im Wald gelten andere Fristen.
- Für Grossanlässe können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Die Einzelbewilligung wird durch das Regierungstatthalteramt Emmental erteilt.
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Tombolas und Lottos Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.
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Grundbuchauszug bestellen |
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Pflanzlandparzelle / Schrebergarten beantragen Wenden Sie sich an Fust ThomasPosition: Bauverwalter Jurastrasse 19, 3422 Alchenflüh E-MailTelefon: 034 447 40 56
| Gesuchsformular Schrebergarten
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Ausländerausweis verlängern Einreichen von Verfallsanzeigen bei der Fremdenkontrolle
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Bestattung Friedhof Kirchberg Der Gemeindeverband Kirchberg BE ist zuständig für die Bestattung auf den Friedhöfen Kirchberg und Rüti bei Lyssach.
Folgende Bestattungsarten sind möglich:
- Erdbestattung in Reihengräbern oder in Familiengräbern
- Urnenbeisetzung in Reihengräbern oder in Familiengräbern
- Aschenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab (Inschriftmöglichkeit)
| Was ist zu Tun im Todesfall
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Siegelung Siegelung der Erbschaft
nach ZGB Art. 552 / EG ZGB Art. 58 / Inventarverordnung
Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für die Siegelung ist die Gemeinde.
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Testament hinterlegen /Patientenverfügung Das eigenhändige Testament
Das Testament kann zu Hause aufbewahrt oder bei einer Amtsperson bzw. einem Notar/Notarin oder bei der Wohngemeinde gegen Bezahlung einer Gebühr in Verwahrung gegeben werden.
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Erbschaft Zum Thema Erbschaft finden Sie unter der Website des Regierungsstatthalteramtes ausführliche Informationen.
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Anmeldung Schweizerbürger / Ausländer Sie sind neu in die Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh zugezogen? Wir heissen Sie herzlich Willkommen!
Anmeldung Schweizer/in
Wir bitten Sie, sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich, per E-Mail oder über eUmug bei der Einwohnerkontrolle anzumelden.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung die folgenden Unterlagen mit:
- Familienbüchlein/-ausweis (sofern vorhanden)
- Geburtsschein/e des Kindes / der Kinder inkl. Sorgerechtsnachweis/e
- Krankenkassennachweis (Police oder Karte)
- Mietvertrag
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt Fr. 20.00
Anmeldung Ausländer/in
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, bitten wir Sie, sich bereits innert 8 Tagen seit dem Zuzug anzumelden.
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- gültiger Pass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- Zivilstandsbescheinigung (Familienausweis bzw. Familienbuch / Heiratsurkunde / Scheidungsurteil)
- Geburtsschein/e des Kindes / der Kinder inkl. Sorgerechtsnachweis/e
- Kopie Arbeitsvertrag
- Kope Mietvertrag
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt Fr. 25.00
Die Kosten für die Erstellung bzw. Änderung des Ausländerausweises sind separat zu bezahlen.
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Abmeldung Schweizerbürger / Ausländer Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich oder über den untenstehenden Link eUmzugCH abzumelden und den neuen Wohnort anzugeben.
Bei der Abmeldung vorzulegen ist:
- Niederlassungsausweis und Identitätsausweis (Pass/ID) bei Schweizer Bürgern
- Ausländerausweis bei Ausländischen Staatsangehörigen
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Wildtiere - Wildschaden |
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Sportanlagen, Schulräume und Gemeindesaal - nutzen/mieten | Gesuch für Benützung der Schulräume etc Reglement Benützung Schulräume ZS
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Altersrente (AHV) - anmelden |
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Deutschkurse Kursangebote finden Sie auf der Website der Sprachkursdatenbank des Kantons Bern
Weiter bieten die Gemeinden Kirchberg und Rüdtligen-Alchenflüh Muki-Deutsch, Deutsch- und Integrationskurs für fremdsprachige Mütter und ihre Vorschulkinder an. Informationen im untenstehenden Dokument.
| MuKi-Kursausschreibung
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Erstgespräche Gestüzt auf das Integrationsgesetz des Kantons Bern führen die Gemeinde im Kantons Bern ab 2015 mit neu zuziehenden Ausländer/innen ein Erstgespräch durch. In diesem Gespräch erhalten Sie Informationen zum Leben in der Gmeeind eund zu Integationsangebote (Sprachkurse, Vereine etc.)
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Pilzkontrollen - durchführen lassen Pilzkontrollen werden vom Gemeindeverband Kirchberg angeboten. Informationen wie Öffnungszeiten finden Sie auf der Website des Gemeindeverbands Kirchberg.
Pilz-Vergiftungsunfälle
Für nicht dringende Fälle wählen Sie das Schweizerische Toxikologische Institut Zürich, 044 251 66 66, auf dem Internet http://toxinfo.ch/. In dringenden Fällen wählen Sie die 24-Stunden-Notfallnummer 145.
| Inserat Pilzkontrolle 2022
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Sekundarschule - anmelden |
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Arbeitslosigkeit - anmelden Melden Sie sich so früh als möglich, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei einem RAV im Kanton Bern an.
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Arbeitskonflikte |
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Gastgewerbebewilligung |
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Schulbibliothek Eine der wichtigsten Aufgaben, die die Schule zu vermitteln hat, ist das Lesen. Es schafft die Grundlage, um berufliche Ziele und Wünsche zu erreichen und um sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Antolin funktioniert folgendermassen: Ein Kind liest ein Buch und beantwortet anschliessend im Internet dazu Fragen. Für jede richtige Antwort bekommt es auf einem persönlichen Lesekonto Punkte gutgeschrieben.
Kontaktperson: Carmela Tosches
E-Mail: bibliothek@schule-rual.ch
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Feuerbrandbefall melden / Informationen einholen Der Feuerbrand ist eine hoch ansteckende und äusserst gefährliche Bakterienkrankheit, die Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) und verschiedene Zier- und Wildpflanzen befällt.
Der Befall durch Feuerbrand muss der betreffenden Gemeinde gemeldet werden.
Feuerbrandkontrolleurin:
Mirjam Kohler
Dorfstrasse 22
3422 Rüdtligen
Tel. Nr. 079 727 53 58
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Amt für Energie - Informationen einholen |
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Energieregion Bern-Solothurn |
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Baugesuch - einreichen Ob für ein Bauvorhaben eine Bewilligung erforderlich ist, lässt sich anhand der Bestimmungen im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 und 5) feststellen. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft.
Das Baugesuch ist bei der Bauverwaltung einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Formulare und Baupläne ordnungsgemäss unterschrieben sind und alle erforderlichen Formulare inkl. Beilagen eingereicht werden. Folgende Formulare sind zwingend einzureichen:
Zwingende Unterlagen sind:
- Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular 1.0
- Aktueller, Situationsplan (Muss beim Geometer Grunder Ingenieure AG, Bernstrasse 19, Burgdorf) bestellt werden.
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Fassaden)
Bei Baugesuchseingabe müssen die äusseren Umrisse des Bauvorhabens durch Profile kenntlich gemacht werden.
Die Baukommission prüft die Baugesuche und erstellt einen Bericht zuhanden der Baubewilligungsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass das alte Baugesuchformular 5.5 Wasser-/Abwasserinstallationen (Stand 07.09) zu verwenden ist.
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Zonenplan - einsehen | Zonenplan 2020
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Anmeldung Anschluss an die Kabelfernsehanlage Rüdtligen-Alchenflüh | | | |
Aufschaltung / Plombierung Kabelfernsehanschluss Der Auftrag einer Aufschaltung resp. Plombierung eines Kabelfernsehanschlusses ist an die Finanzverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh zu richten.
Die Finanzverwaltung wird den Auftrag zur Ausführung an die Localnet AG weiterleiten.
Zum Melden kann das untenstehende Formular verwendet werden.
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Schiesspflicht - erfüllen |
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Sektionschef - an-/abmelden |
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Ausstellung eines Steuerausweises - Gesuch einreichen |
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Zahlungserleichterung beantragen Können Steuerrechnungen nicht innert der vorgegebenen Zahlungsfrist bezahlen, muss zwischen provisorischen Forderungen und Forderungen aus Schlussabrechnung unterscheiden werden.
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Steuern - allgemeine Informationen Das Steuerbüro hat folgende Aufgaben im Berech Steuern, teils in enger Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern
- Auskünfte bei Fragen und Problemen
- Steuererlassgesuche
- Registerführung
- Eingangskontrolle der Steuererklärungen
- Gemeindesteuerteilungen
- Quellensteuer
- amtliche Bewertung der Grundstücke
- Liegenschaftssteuer
- Feuerwehrersatzabgabe
- schriftliche Anfragen mit Interessennachweis über Steuerzahlen
Auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung erhalten Sie weitere Informationen in Steuerfragen.
In TaxInfo finden Sie vertiefte Informationen zu speziellen Themen der Steuerpraxis des Kantons Bern. Von den Fachpersonen der Steuerverwaltung des Kantons Bern klar und kompetent dargelegt.
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Amtliche Bewertung |
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Datensperre beantragen Gesuch an Einwohnergemeinde zur Sperrung der Datenbekanntgabe an Private
| Datensperre Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh
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Obligatorische Krankenversicherung - KVG Obligatorium Jede in der Schweiz wohnhafte und / oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder bei Geburt bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern.
Angehörige eines EG-/EFTA-Staates, die während längstens 3 Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, und hierfür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (= Privatversicherung) verfügen sind ebenfalls in der Schweiz versicherungspflichtig. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.
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Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern, Region Emmental Das Schweizerische Rote Kreuz bietet für Ältere:
- Seniorenunterstützung zu Hause
- InfoCenter für Betagte und Angehörige
- Besuchs- und Begleitdienst
- Betreuungsdienst
- Fahrdienst
- Notrufsystem
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Abstimmung und Wahlen - Wie funktoniert die briefliche Abstimmung?
- Abstimmungsmaterialkuvert an der Lasche Rückseite öffnen (Beispielbild)
- Stimm- oder Wahlzettel ausfüllen (Beispielbild)
- Ausgefüllter Stimm- oder Wahlzettel in das graue Kuvert (Stimmkuvert für Stimm- und Wahlzettel) einlegen und zukleben (Beschreibung auf dem Kuvert beachten) (Beispielbild)
- Stimmausweiskarte auf der Rückseite unterschreiben!!! Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe nicht gültig!!! (Beispielbild)
- Das zugeklebte graue Stimmkuvert (mit dem Stimmzettel inneliegend) und die Stimmausweiskarte (mit Adresse an Gemeindeverwaltung) in das weisse Rückantwortkuvert legen. (Beispielbild)
- Rückantwortkuvert
- am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben,
- in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung legen
(letzte Leerung am Sonntag, 09.00 Uhr) oder
- mit A-Briefmarke bei der Post aufgeben, jedoch
spätestens am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag
- Botschaften und Wahlprospekte gehören nicht ins Stimmkuvert und Rückantwortkuvert, sie sind im eigenen Haushalt zu entsorgen.
Achtung: Wenn die Stimmausweiskarte nicht unterschrieben ist, ist die Stimmabgabe nicht gültig!
Die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses freuen sich, wenn Sie anstelle der brieflichen Stimmabgabe, am Abstimmungssonntag persönlich an der Urne abstimmen, bzw. wählen. Das Abstimmungslokal im Schulhaus Rüdtligen-Alchenflüh ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet.
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Alimentenhilfe Für die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Untere Emme in Kirchberg.
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Muki-Deutsch | Muki Ausschreibung 2024
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Touristenvisa / Besuche bis zu 3 Monaten Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung ein. Die schweizerische Auslandvertretung kann die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen. Damit verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise, etc.), bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.— zu übernehmen. Wenn eine Verpflichtungserklärung nötig ist, stellt die zuständige schweizerische Auslandvertretung der ausländischen Besucherin oder dem Besucher ein entsprechendes Formular mit den nötigen Instruktionen zur Verfügung. Bitte ergänzen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen Sie damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Rüdtligen-Alchenflüh vor.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung
- Auszug aus dem Betreibungsregisterauszug
- Lohnausweise der letzten drei Monate
- aktuelle Bankkontoauszüge
- Bestätigung einer abgeschlossenen Reiseversicherung
- Passkopie des Garantienehmers
Das Formular geht dann via Migrationsdienst Bern zurück an die Schweizerische Botschaft. Dort kann bei einem positiven Entscheid das Visum eingetragen werden.
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Stadtbibliothek Burgdorf Rüdtligen-Alchenflüh beteiligt sich mit einem jährlichen Beitrag an der Stadtbibliothek Burgdorf. Dadurch kommen unsere Einwohnerinnen und Einwohner in den Genuss von vergünstigten Einheimischentarifen. Die Stadtbibliothek Burgdorf ist eine der modernsten und innovativsten Bibliotheken der Schweiz und verfügt ebenfalls über ein digitales Angebot. Profitieren Sie vom den umfangreichen Möglichkeiten der Stadtbibliothek Burgdorf.
Stadtbibliothek
Bernstrasse 5
3400 Burgdorf
Telefon 034 420 00 70
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Kinder- und Jugendarbeit kakerlak |
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Berufswahl / Berufsberatung |
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Erziehungsberatung |
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Ludothek Burgdorf Die Ludothek Burgdorf fördert das Spielen als aktive Freizeitgestaltung und kulturelle Betätigung. Die Ludothek leiht Spielmaterial an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Schulen, Vereine etc. aus. Das Ausleihen bietet die Möglichkeit, neue Spiele vor dem Kauf zu testen. Das Sortiment umfasst über 1'800 Spiele, Spielzeuge und Fahrzeuge.
Öffnungszeiten: Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr / Freitag 15.00 - 18.00 Uhr
Ludothek Burgdorf, Bernstrasse 71, 3400 Burgdorf
Tel. 079 755 29 36, nur zu den Öffnungszeiten, bitte keine SMS senden
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Musikschule Region Burgdorf Zahlreiche neurologische Untersuchungen belegen, dass die aktive Beschäftigung mit Musik positiven Einfluss auf die Vernetzung von rechter und linker Gehirnhälfte hat. Ein Vorteil, der sich generell auf unsere Fähigkeit zu lernen und zu analysieren, also auf das gesamte Denken, auswirkt.
Also, an die Instrumente! Unsere Region verfügt mit der Musikschule in Burgdorf über ein gutes Angebot zum Erlernen der Musikinstrumente. Die Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh ist übrigens Mitglied im Trägerverein der Musikschule Region Burgdorf.
Musikschule Region Burgdorf
Bernstrasse 2
3402 Burgdorf
Tel: 034 422 70 56
Fax: 034 423 19 45
info@musikschuleburgdorf.ch
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Gemeindefinanzen Unterlagen zu den Gemeindefinanzen von Rüdtligen-Alchenflüh finden Sie unter über den untenstehend Link oder unter "Verwaltung - Formulare und Dokumente"
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Ortseingangstafeln nutzen Seit März 2010 stehen sie und heissen entlang der Bernstrasse die Durchfahrenden im Dorf "3422 Rüdtligen-Alchenflüh" herzlich willkommen.
Nebst der Ortsbezeichnung befinden sich auf der Tafel auch das Gemeindewappen sowie der Schriftzug des Emmentals. Auf den Begrüssungstafeln steht somit auch eine Fläche für Plakate von Ortsvereinen zur Verfügung. Der Gemeinderat hat diesbezüglich eine Nutzungsordnung erlassen. Wir bitten Sie, die Weisungen einzuhalten.
| Benützungsordnung Ortseingangstafeln
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Betreuungsgutscheine Die Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh gibt ab dem 01. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der Familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Die Betreuungsgutscheine können ab dem 01. März 2020 via www.kiBon.ch beantragt werden. Für Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh zur Verfügung.
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Altersleitbild | Altersleitbild überarbeitet April 2024
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