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Baugesuch - einreichen

Baugesuch - einreichen

Ob für ein Bauvorhaben eine Bewilligung erforderlich ist, lässt sich anhand der Bestimmungen im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 und 5) feststellen. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft.

Das Baugesuch ist bei der Bauverwaltung einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Formulare und Baupläne ordnungsgemäss unterschrieben sind und alle erforderlichen Formulare inkl. Beilagen eingereicht werden. Folgende Formulare sind zwingend einzureichen:

Zwingende Unterlagen sind:

  • Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular 1.0
  • Aktueller, Situationsplan (Muss beim Geometer Grunder Ingenieure AG, Bernstrasse 19, Burgdorf) bestellt werden.
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Fassaden)

Bei Baugesuchseingabe müssen die äusseren Umrisse des Bauvorhabens durch Profile kenntlich gemacht werden.

Die Baukommission prüft die Baugesuche und erstellt einen Bericht zuhanden der Baubewilligungsbehörde.

 

Bitte beachten Sie, dass das alte Baugesuchformular 5.5 Wasser-/Abwasserinstallationen (Stand 07.09) zu verwenden ist.

Baugesuchsformulare
Bauverwaltung, Regierungsstatthalteramt Emmental
Baubewilligung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh

034 447 40 50 Gemeindeschreiberei

034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle


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