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Abstimmung und Wahlen - Wie funktoniert die briefliche Abstimmung?

Abstimmung und Wahlen - Wie funktoniert die briefliche Abstimmung?
  1. Abstimmungsmaterialkuvert an der Lasche Rückseite öffnen (Beispielbild) 
     
  2. Stimm- oder Wahlzettel ausfüllen (Beispielbild)
     
  3. Ausgefüllter Stimm- oder Wahlzettel in das graue Kuvert (Stimmkuvert für Stimm- und Wahlzettel) einlegen und zukleben (Beschreibung auf dem Kuvert beachten) (Beispielbild)
     
  4. Stimmausweiskarte auf der Rückseite unterschreiben!!! Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe nicht gültig!!! (Beispielbild)
     
  5. Das zugeklebte graue Stimmkuvert (mit dem Stimmzettel inneliegend) und die Stimmausweiskarte (mit Adresse an Gemeindeverwaltung) in das weisse Rückantwortkuvert legen. (Beispielbild)
     
  6. Rückantwortkuvert
    - am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben,
    - in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung legen
      (letzte Leerung am Sonntag, 09.00 Uhr) oder
    - mit A-Briefmarke bei der Post aufgeben, jedoch
      spätestens am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag
     
  7. Botschaften und Wahlprospekte gehören nicht ins Stimmkuvert und Rückantwortkuvert, sie sind im eigenen Haushalt zu entsorgen.

Achtung: Wenn die Stimmausweiskarte nicht unterschrieben ist, ist die Stimmabgabe nicht gültig!

Die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses freuen sich, wenn Sie anstelle der brieflichen Stimmabgabe, am Abstimmungssonntag persönlich an der Urne abstimmen, bzw. wählen. Das Abstimmungslokal im Schulhaus Rüdtligen-Alchenflüh ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet.

Informationen zur Demokratie
Gemeindeschreiberei, Staatskanzlei des Kantons Bern
Demokratie

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh

034 447 40 50 Gemeindeschreiberei

034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle


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