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Region Emmental
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Hunde

Hunde

Hundetaxe
Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe nach Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. Gemäss Art. 5 des Tarifs zum Gebührenreglement der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh beträgt die Hundetaxe Fr. 65.-- für jeden in der Gemeinde am 01. August (Stichtag) gehaltenen und über sechs Monate alten Hund.

Meldepflicht
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem elektronischen Mikrochip versehen und in der AMICUS Datenbank registriert sein müssen. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Sämtliche Änderungen müssen durch den Hundehalter bei der AMICUS Datenbank selber gemeldet werden.


Alle Hundehalter, die in der Hundekontrolle der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh registriert sind, erhalten im August eine Rechnung für die jährliche Gebühr. Falls Sie nicht mehr Hundehalter oder neu im Besitz eines Hundes sind, melden Sie dies bitte bei der Finanzverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh. Tel. 034 447 40 60 oder mit dem internen Formular.

Neue Hundehalter
Die Gemeinden sind ab Januar 2016 verpflichtet, neue Hundehalter in Amicus zu registrieren und eine Personen-ID zu erstellen. Der neue Hundehalter erhält danach von Amicus seine Zugangsdaten. Die Daten müssen zuerst von der Gemeinde erfasst werden, bevor der Tierarzt den Hundehalter mit seinem Tier verlinken oder ein Halterwechsel mutieren kann. Die Gemeinde ist somit die erste Anlaufstelle für neue Hundehalter.

Bisherige Hundehalter
Personen, die bereits im Besitze eines Hundes sind oder waren, sind mit ihren Personendaten in der Datenbank eingetragen und können ihren neuen Hund ohne vorherige Meldung bei der Gemeinde direkt vom Tierarzt registrieren lassen. Bei Adressänderung des Hundebesitzers nimmt der Hundehalter oder die Gemeinde die entsprechende Mutation in der Datenbank vor.

Änderungen zum Hund
Gemäss Tierseuchenverordnung verpflichten sich die Hundehalter zum Eintrag im Amicus bei Änderungen zum Hund (Todesdatum, Besitzerwechsel, etc). Dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Tierarzt oder an die Amicus (Tel. 0848 777 100; Mail info@amicus.ch; Homepage http://www.amicus.ch.

 

In Ausnahmefällen kann die Gemeinde die Änderung vornehmen.

Jegliche Änderungen müssen ebenfalls der Gemeinde zusätzlich gemeldet werden betreffend Fakturierung der Hundetaxe.

weitere Infos Website Veterinärwesen des Kantons Bern

 

Amicus Flyer
An/Abmelden von Hunde
Amicus
Finanzverwaltung
Tiere

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh
Jurastrasse 19
3422 Alchenflüh

034 447 40 50 Gemeindeschreiberei

034 447 40 60 Finanzverwaltung / AHV-Zweigstelle


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